Mofa - Prüfbescheinigung

Ein Mofaprüfbescheinigung kann bereits mit 15 Jahren erworben werden. Aus diesem Grund benötigen Jugendliche in der Regel die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten oder der Eltern. Liegt bereits eine Fahrerlaubnis einer anderen Klasse vor, so brauchen Sie keine Prüfbescheinigung, um Mofas zu führen.

Folgende Fahrzeuge fallen in die Kategorie der Führerscheinklasse M:
- Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm

  (Mofas).
- Krafträder mit einem Hubraum von maximal 30 ccm sowie einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h

  (Leichtmofas).
- Elektronische Mobilitätshilfen, die bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren können.

Der Mofa-Führerschein wird außerdem unbefristet erteilt und muss nie verlängert werden. Es sind keine anderen Führerscheinklassen enthalten. Auch muss unterschieden werden zwischen den Klassen M und AM.

Letztere widmet sich Kleinkrafträdern, Mopeds und Rollern bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Dementsprechend brauchen Sie für ein kleines Motorrad oder ein Mokick einen Führerschein der Klasse AM.

 

Auch Mofafahrer müssen sich an die allgemeine Helmpflicht halten. Empfohlen werden außerdem feste Schuhe sowie Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Vorgeschrieben ist diese Schutzkleidung jedoch nicht.

 

Interessiert? Dann einfach mal vorbeischauen oder anrufen. Alles weitere besprechen und planen wir dann persönlich.