Klasse B:
Kraftfahrzeuge (ausser solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger: mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Einschluss: Klasse L und M
Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
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Klasse B mit Schlüsselzahl 96:
Klasse BE:
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
Führerschein mit 17:
Der B17-Führerschein kann bereits mit 17 Jahren erworben werden und berechtigt dann zum Fahren eines Pkws bis 3500 kg – allerdings natürlich nur in Begleitung einer berechtigten Person.
Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere
Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit
einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.
Die Begleitpersonen müssen:
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und
- dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
- Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.
Die Begleitperson soll:
- Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach sein
- Raum lassen für selbstständige Fahrentscheidungen des Fahrers
- Sich beschränken auf gelegentliche Hinweise, kein direktes Eingreifen in die Fahrentscheidungen und Fahrmanöver
- Antworten auf Fragen des Fahrers geben
- Den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken beraten
- Mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen ausüben.
Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.
Weitere Hinweise:
- Grundsätzlich wird die Teilnahme an einem Einweisungsseminar für den Bewerber und den Begleiter empfohlen.
- Die Begleiterin oder der Begleiter muss nicht erziehungsberechtigte Person sein. Es ist aber sehr zu begrüßen, wenn Eltern
die Aufgabe des Begleitens übernehmen.
- Es können die Klassen B und BE erworben werden. Die Klassen AM und L sind in der Klasse B enthalten und können ohne
Begleitung gefahren werden.
- Als zusätzliche Kosten zum „normalen“ Kartenführerschein fallen bei der Antragstellung zurzeit an:
7,70 € für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung bis zu 10,00 € für die Überprüfung einer Begleitperson
Weiterer Vorteil:
Junge Leute, die BF17 gemacht haben und ein eigenes Fahrzeug versichern möchten, erhalten bei vielen Versicherungen einen deutlich günstigeren Beitragsfaktor als diejenigen ohne Begleiterfahrung. Einige Anbieter honorieren zudem gezielt die Dauer der Begleitphase.
Interessiert? Dann einfach mal vorbeischauen oder anrufen. Alles weitere besprechen und planen wir dann persönlich.