Klasse L:
Zugmaschinen (nationale Klasse)
- die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen
Fahrzeugen, wenn sie
- mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
- jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Befristung: Klasse L ist unbefristet gültig
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Klasse: T
Zugmaschinen (nationale Klasse)
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
- die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Mindestalter: 16 Jahre
Befristung: Klasse T ist unbefristet gültig
Einschluss: Klassen L und AM
Hinweise: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben.
Interessiert? Dann einfach mal vorbeischauen oder anrufen. Alles weitere besprechen und planen wir dann persönlich.